Die Umsetzung der IDD in deutsches Recht hat heute auch den Bundesrat ohne weitere Änderungen passiert. Gleiches gilt für das zweite Rentenpaket der Bundesregierung, das auch das Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes beinhaltet. Ein Plenarantrag des Landes Nordrhein-Westfalens lag dem Bundesrat zur IDD noch vor. Darin ging es um die noch zu erlassende Rechtsverordnung zur Konkretisierung der Weiterbildungspflicht. Nordrhein-Westfalen wollte unnötige bürokratische Belastungen vermieden wissen, „wie unverhältnismäßige formale Anforderungen an Formate, Dokumentation und Nachweis der Weiterbildung“. Ferner sprach sich das Land gegen eine pauschale Festsetzung der Ausbildungsanforderungen, die nur auf eine bestimmte Vermittlertätigkeit zugeschnitten sind aus. Änderungen wurden vom Bundesrat jedoch nicht angestrebt.
BRSG kommt mit Steuerzuschuss und Zielrenten-Modell
Das Rentenpaket inklusive Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ebenfalls erwartungsgemäß in unveränderter Form angenommen. Damit ist der Weg frei für den Steuerzuschuss für Arbeitgeber von Geringverdienern (30% Steuerzuschuss, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten). Weiter enthält das Gesetz das umstrittene Zielrenten-Modell, das Gewerkschaftern und Arbeitgebern die Möglichkeit gibt, Betriebsrenten zu vereinbaren, ohne dass der Arbeitgeber eine bestimmte Höhe garantiert. Dafür muss er sich jedoch an der Zielrente mit Sicherungsbeiträgen beteiligen.
Der Bundestag hatte an dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche Änderungen vorgenommen und dabei unter anderem die staatliche Zulage bei der Riester-Rente von den geplanten 165 Euro auf 175 Euro jährlich erhöht. (tos)
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